1. Welche Schritte sind notwendig, um die Kleinkläranlage nachzurüsten?
3. Warum müssen die Kleinkläranlagen zweimal jährlich gewartet werden?
4. Wie berechnen sich die Fördermittel des Freistaates Bayern für Kleinkläranlagen?
5. Wie lange dauert der Einbau einer solchen Kleinkläranlage ?
6. Wie oft muss man die Grube einer Kleinkläranlage nach dem Einbau von klärofix entleeren?
7. Befinden sich Pumpen im Abwasser einer Kleinkläranlage?
8. Wie hoch sind die Stromkosten einer Kleinkläranlage pro Jahr?
Zuerst muss ein Gutachten durch einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) erstellt werden, das vom zuständigen Landratsamt genehmigt wird. Anschließend erfolgt der Einbau des Systems und die Abnahme durch einen PSW. Mit der Rechnung der Einbaufirma und dem Abnahmegutachten können Sie dann bei der Gemeinde die Förderung beantragen.
Jährlich werden 3 Wartungen durchgeführt, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Einige Anlagen müssen nur zweimal gewartet werden (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). Es erfolgt zudem eine 2-jährliche Kontrolle der Anlage von einem PSW sowie die Kontrolle der durchgeführten Wartungen. Das Ergebnis wird an das Landratsamt gemeldet.
Bayernweit gibt es über 400 Private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW), die Sie hier finden: PSW Bayern
Der PSW erstellt zuerst ein Gutachten und legt fest, wie groß die Anlage sein muss (EW). Ein planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur, Maurermeister) fertigt dann Abwasserpläne im Maßstab 1:5000, 1:1000, 1:100 Grundriss und Schnitt an. Diese werden mit dem Gutachten beim zuständigen Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Nach der Genehmigung erfolgt der Einbau.
Nach dem Einbau nimmt der PSW die Anlage ab und schreibt ein Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau. Mit diesem Gutachten und der Rechnung der Einbaufirma beantragen Sie dann bei der Gemeinde die Förderung.
Diese Schritte sind für jede Art von Kleinkläranlagennachrüstung und -neubau erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um eine Pflanzenkläranlage, eine Tropfkörperkläranlage, eine Festbettanlage oder eine Belebungsanlage handelt.
In der Eigenüberwachungsverordnung ist gesetzlich festgelegt, dass mechanisch belüftete Anlagen 2 x jährlich gewartet werden müssen. Die „klärofix”-Anlage muss gemäß dieser Verordnung nur 2 x jährlich gewartet werden, da sie ein Alarmsystem besitzt, das bei Fehlfunktion oder Stromausfall Alarm gibt. (Zulassung)
Bei der Wartung wird das Schlammvolumen in der Vorklärung gemessen sowie einige chemische Bestimmungen wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, O2-Gehalt, und der CSB-Wert. Der CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) gibt an, wie viel Sauerstoff die Bakterien pro Liter Wasser benötigen, um das Abwasser zu reinigen.
Da man in der Regel diese Werte nicht selbst bestimmen kann, ist es ratsam, eine Fachfirma mit der Wartung zu beauftragen. Es wird ein Wartungsprotokoll angefertigt, dessen Kopie der Betreiber mit der Rechnung zugesendet bekommt.
Bei der 2-jährigen Kontrolle der Anlage durch einen PSW (Privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft) wird überprüft, ob eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat und ob die Werte unter der gesetzlichen Höchstgrenze CSB 150 mg/l liegen. Der PSW meldet nach der Kontrolle dem zuständigen Landratsamt, dass alles in Ordnung ist.
Können Sie die Wartungen nicht nachweisen, so wird das Landratsamt einschreiten.
Für jede nachgerüstete oder neugebaute Kleinkläranlage gibt es einen Sockelbetrag von 1.500 € (kleinstmögliche Einheit = 4 EW). Für jeden weiteren Bewohner wird der Betrag um jeweils 250 € erhöht. Eine 8 EW nachgerüstete Anlage wird somit mit 1.500 + 4 x 250 € gefördert.
Bei einem Neubau einer 8 EW Anlage wird zusätzlich der neue Kleinkläranlagenbehälter (Monolith oder Stahlbeton-Schachtringbauweise) mit einmalig 750 € gefördert.
Bei einem Neubau einer 8 EW Anlage beträgt die Förderung somit 1.500 + 1.000 + 750 = 3.250 €.
Bei 4 EW Nachrüstung beträgt die Förderung 1.500 €.
Bei 6 EW Nachrüstung beträgt die Förderung 2.000 €.
Bei 6 EW Neubau beträgt die Förderung 2.750 €.
Bei einer Nachrüstung 4 EW dauert der Einbau etwa einen 3/4 Arbeitstag.
Zum Arbeitsbeginn kommt ein Entsorger, entleert die Anlage und reinigt diese mittels Hochdruckreiniger. Sollten kleine Schadstellen vorhanden sein, werden diese von uns saniert. Anschließend wird die Dichtigkeit der Grube überprüft und der Nachrüstsatz eingebaut. Der Schaltschrank wird angebracht, die Anlage angeschlossen und danach erfolgt die Einweisung des Bauherrn/der Baufrau in die Technik.
Der Neubau einer Anlage dauert etwa einen Arbeitstag.
Zum Arbeitsbeginn kommt der Bagger und erstellt die Grube für den Kleinkläranlagenbehälter. Mit dem Bagger werden die Schachtringe hineingehoben und mit einer sulfatbeständigen Dichtschlämme die Ringe miteinander verbunden.
Danach erfolgt der Einbau der Technik, die Aufhängung des Schaltschrankes und die Einweisung des Bauherrn/der Baufrau in die Technik.
Es ist nicht mehr notwendig, die Grube jährlich zu entleeren. Da immer ein bestimmter Teil des Restsschlammes aus der Biologie zurück in die Vorklärung befördert wird, wird der Schlamm immer wieder „mitverarbeitet“, sodass der Schlamm besser eingedickt wird.
Bei der Wartung wird das Schlammvolumen jeweils überprüft und dann bei entsprechender Menge der Bauherr/die Baufrau darauf hingewiesen, dass die Grube geleert werden muss. Dies fällt etwa alle 2-3 Jahre an.
Bei Klärofix befinden sich keine Pumpen und elektrischen Teile im Abwasser, wodurch sich auch der geringe Stromverbrauch erklärt.
Bei einer 4 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 20 €. (45 Watt)
Bei einer 8 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 36 €. ( 86 Watt)
Bei einer 12 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 50 €. (120 Watt)
Bei einer 20 EW-Anlage betragen die jährlichen Stromkosten etwa 100 € (284 Watt)
Die niedrigen Stromkosten erklären sich dadurch, dass Klärofix keine Pumpen benötigt, die viel Strom brauchen. Der Luftverdichter „arbeitet“ nur dann, wenn Luft gebraucht wird. Während der Absetzphase findet beispielsweise keine Aktivität statt.