Das bundeseinheitliche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (Bay WG) bilden die Grundlage zum Schutze des Trinkwassers.
Der Anschlussgrad an den Kanal in Bayern beträgt bereits 93 %. Die restlichen 7 % verursachen 70 % der Schmutzfrachten in das Grundwasser.
Bayr. Bauordnung Art. 42:
Die Beseitigung des Abwassers von nicht an den Sammelkanal angeschlossenen Anwesen muss einwandfrei gesichert sein.
* WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Bay WG Bayerisches Wassergesetz