Das europäische Gesetz zur nachhaltigen Reinigung der
häuslichen Abwässer wird in Österreich
umgesetzt und von Land und Bund finanziell stark gefördert.
Um der Umsetzung dieser Vorschrift nachzukommen, erstellen alle Gemeinden Abwasserkonzepte, in denen festgelegt wird, welche Gemeindebereiche an den Kanal angeschlossen werden. In Österreich wird mit einer sogenannten „gelben Linie“ festgelegt, welche Gemeindebereiche an den Kanal angeschlossen werden (innerhalb der gelben Linie), und welche Gemeindeteile nicht an den Kanal angeschlossen werden (außerhalb der gelben Linie).
Alle Grundstücksbesitzer, deren Häuser nicht an den Kanal angeschlossen werden, sind verpflichtet, ihre Klärgrube/Senkgrube mit einer biologischen Stufe nachzurüsten.
Die bisher bestehenden Klärgruben/Senkgruben reinigen das häusliche Abwasser zu ca. 30 %. Grundsätzlich basieren alle Nachrüstungsarten auf dem gleichen Prinzip: Die im Abwasser befindlichen Bakterien werden durch die Zugabe von Luft/Sauerstoff dazu angeregt, die Schmutz- und Schadstoffe aus dem Wasser zu „fressen“. Dadurch wird eine bis zu 99%-ige Reinigung des Abwassers erreicht.
In letzter Zeit haben sich hierbei die Belebungsanlagen durch technische Neuerungen immer mehr durchgesetzt. Vorteil dieser Anlagen ist, dass sie in bestehende Klärgruben/Senkgruben eingebaut werden können.
Einige dieser Anlagen (z.B. Klärofix) haben keine Pumpen und keine elektrischen Teile im Abwasser, was zu einer deutlichen Erhöhung der Betriebsstabilität führt.
Die Stromkosten werden durch energieoptimierte Abläufe beispielsweise bei einer 4-Einwohner-Anlage (4 EW) auf ca. 30 € /Jahr (je nach Abwasseranfall) gesenkt.
Alle technischen Anlagen zur Reinigung des
Abwassers besitzen zudem eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, sind
geprüft nach der EN 12566-3 und sind CE gekennzeichnet.
Die Klärofix-Kleinkläranlage verfügt
als erste und derzeit einzige Kleinkläranlage über das österreichische
Gütesiegel der Gütegemeinschaft Wassertechnik.
Alle Anlagetypen sowohl mit, als auch ohne technische Abwasserbelüftung, müssen durch den Betreiber und/oder einen Fachmann gewartet werden. Der Einbau der Anlage wird durch einen Wassersachverständigen des Landes abgenommen und der Vollzug an die Förderstelle gemeldet. Die durchschnittliche Förderung einer Kleinkläranlage beträgt ca. 50-60 % der entstandenen Kosten.